Bei der Erteilung einer Lenkberechtigung ist zum Nachweis einer gesundheitlichen Eignung ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Die notwendige Untersuchung kann nach telefonischer Voranmeldung in unserer Ordination durchgeführt werden. Laut Gesetz darf die Untersuchung nur bei Personen durchgeführt werden, die nicht Patienten unserer Praxis sind.
Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen!
• Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 ( A, B, E zu B und F)
• Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 ( C, E zu C, D, E zu D)
• Wiederholungsuntersuchungen ( C, D)
Brillenträger benötigen den Befund eines Augenarztes oder eines Augenoptikers über die Brillenglasstärke, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein. Kontaktlinsenträger müssen ein Attest über die Linsenverträglichkeit vom Augenfacharzt mitbringen. |